Risikolebensversicherung sichert Familie ab.

Wie die Risikolebensversicherung Hinterbliebene absichert

Eine Risikolebensversicherung schützt Hinterbliebene vor dem finanziellen Ruin. Warum Sie dabei nicht nur den Haupternährer versichern sollten, lesen Sie hier.

Risikolebensversicherung sichert Familie ab.
Mit einer Risikolebensversicherung die Hinterbliebenen absichern. © H_Ko / stock.adobe.com

Ein Todesfall ist ein tragischer Moment in einer Familie. Verschärft wird der Verlust für die Hinterbliebenen noch, wenn der Tod mit massiven finanziellen Problemen einhergeht. Dies kann aber nicht nur der Fall sein, wenn der Haupternährer verstirbt.

Risikolebensversicherung als Schutz für Hinterbliebene

Grundsätzlich gilt, dass bei Verbindlichkeiten, sei es bei einem Ratenkredit oder einer Baufinanzierung, eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden sollte. Die Kreditablösung im Todesfall nimmt den Hinterbliebenen erst einmal die finanziellen Sorgen.

  • Auf das Darlehen bezogen ist ein Vertrag sinnvoll, dessen Versicherungssumme analog zur Tilgung fällt. Diese Variante ist im Beitrag wesentlich günstiger als eine Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme.
  • In der Regel werden in deutschen Familien nur die Haupternährer versichert – niemand, weder Versicherungsnehmer noch Berater, bedenken häufig den Mehraufwand, der im Falle des Ablebens des anderen Elternteils entsteht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Familie kleine Kinder hat.
  • In diesem Fall muss der überlebende Ehepartner gegebenenfalls Mehrkosten für die Betreuung der Kinder aufbringen. Diese schlagen, je nach Alter der Kinder, über die Jahre rasch mit einem fünfstelligen Betrag zu Buche. Dieses Geld fehlt Ihnen dann an anderer Stelle.
  • Sinnvoll ist es bei Familien daher, wenn Sie eine verbundene Risikolebensversicherung, welche im Fall des Todes einer der beiden Versicherten leistet, in die engere Wahl ziehen. Eine Gegenüberstellung mit den Prämien zweier Einzelverträge kann Ihnen unter Umständen über die Laufzeit eine beachtliche Beitragsersparnis einbringen.
  •  Zum Schluss noch ein Tipp zum Thema Steuern: Bei falscher Konstellation der Vertragsteilnehmer, gerade bei unverheirateten Paaren, kann die Auszahlung aus der Versicherung steuerpflichtig werden. Wie sie dieses Risiko ausklammern, erfahren Sie in unserem Beitrag Lebensversicherung im Todesfall steueroptimieren.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.