Verbraucherschützer kritisieren immer mal wieder die Riester-Rente. 2013 mit Erfolg! Zwei wichtige Änderungen für Verbraucher wurden nun umgesetzt.
Die Riesterförderung geriet immer wieder in die Kritik der Verbraucherschützer. Seit Bestehen dieser Form der privaten Altersvorsorge wurden daher seitens der Bundesregierung immer wieder Nachbesserungen an den gesetzlichen Grundlagen vorgenommen. Die jüngsten Verbesserungsvorschläge seitens des Verbraucherschutzes wurden in den folgenden Punkten umgesetzt:
Inhaltsverzeichnis
Wechsel des Anbieters – Höchstgrenze der Gebühr festgelegt
Als Riestersparer haben Sie die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln. Sind Sie mit der gewählten Anlageform oder dem unterlegten Produkt unzufrieden, steht es Ihnen offen, die bisher angesparten Gelder auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Der Haken dabei war, dass die Unternehmen, auf die der Vertrag übertragen wurde, eine nicht gesetzlich geregelte Gebühr verlangen durfte. Diese Gebühr ist ab sofort auf 150 Euro maximiert.
Wohnriester – Immobilienerwerb leichter möglich
Die Förderung des selbst genutzten Wohneigentums, bekannt als Wohnriester, wird künftig noch stärker unterstützt. Ab sofort soll eine Entnahme von mindestens 3.000 Euro zur Verwendung von Immobilienerwerb möglich werden. Ein zeitlich unmittelbarer Zusammenhang zwischen Entnahme und Verwendung soll nicht mehr notwendig sein.
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Barrierefreie Umbaumaßnahmen genehmigt
Barrierefreies Wohnen ist künftig ebenfalls mit Riester möglich. Wer in der eigenen Immobilie durch Umbaumaßnahmen alters- oder behinderten gerechten Wohnraum schafft, kann dies mit Geldern aus dem Riestersparvertrag tun. Voraussetzung ist, dass durch einen Gutachter die Sinnhaftigkeit des Umbaus bestätigt wird. Die Mindestentnahme ist auf 20.000 Euro festgeschrieben.
Veränderungen in der Vorsorge
Neben der Verbesserung der Riesterförderung stehen in der Vorsorge aber noch weitere Veränderungen an. Die Basis-Rente (Rürup-Rente) wird auch verbessert. Der maximal einzahlbare Beitrag soll von bisher 20.000 Euro auf 24.000 Euro pro Jahr angehoben werden. Für die Aufwendungen zur Absicherung von Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit wird die steuerliche Absetzbarkeit ebenfalls verbessert. Diese ist allerdings an Vorgaben gebunden. Tritt der Versicherungsfall ein, muss der Vertrag eine lebenslange Rente sicherstellen. Die Rente muss so ausgestaltet sein, dass die Rentenhöhe vom Alter zum Eintritt der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung abhängt.