Vermögen sichern

Hartz 4 und Altersvorsorge – Mit diesen 6 Tipps Vermögen sichern

Muss ich um meine Altersvorsorge bangen, wenn ich Hartz 4 beziehe? Wie Sie ihre Altersvorsorge sichern können, verraten diese 6 Tipps.

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Vermögenssicherung und Hartz 4

Wer arbeitslos wird und über die Bezugsdauer des ALG I hinaus keine Anstellung findet, ist in allen Bereichen gestraft. Nicht nur das laufende, zur Verfügung stehende Haushaltseinkommen sinkt drastisch, der Bezug von Hartz 4 greift auch noch das Ersparte an. Dies gilt auch für Lebens- und Rentenversicherungen, die eigentlich für die Altersvorsorge gedacht waren. Im schlimmsten Fall entfällt nicht nur die Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung, die private Vorsorge wird auch noch aufgezehrt. Neben den Einschränkungen vor Rentenbeginn ist der Bezug von Grundsicherung für Rentner vorprogrammiert. Es gibt jedoch Einschränkungen für die vorzeitige Verwertung der privaten Altersvorsorge.

Freibetrag für Vermögen beachten

Die Vermögensbeschränkung beträgt zurzeit 150 Euro pro Lebensjahr. Wer mit 52 Jahren beginnt, Hartz 4 zu beziehen, darf demzufolge noch 7.800 Euro Vermögen besitzen. Personen, die vor dem 1. Januar 1948 geboren wurden, nutzen den höheren Freibetrag von 520 Euro pro Lebensjahr. Die Summe ist jedoch auf 33.800 Euro maximiert.

Lebens- und Rentenversicherung nicht vergessen

Als Vermögenswerte gelten neben den klassischen Kapitalanlagen auch Lebens-, private Renten- und Ausbildungsversicherungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um klassische kapitalgebundene oder fondsbasierte Verträge handelt.





Höhe des Rückkaufswerts ist von Bedeutung

Berechnungsgrundlage ist der Rückkaufswert. An dieser Stelle kommt aber in Bezug auf die vorzeitige Verwertung die erste Einschränkung: Beträgt der Rückkaufswert weniger als 90 Prozent der eingezahlten Beiträge, gilt die Vertragsauflösung als unwirtschaftlich, der Vertrag darf bestehen bleiben.
Tipp: Sollte sich der Bezug von Hartz 4 abzeichnen, stellen Sie sofort alle privaten Verträge beitragsfrei.


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Höchstgrenzen abhängig vom Geburtsjahr

Die Hartz 4 Reform im Jahr 2005 bescherte den ALG II-Beziehern einen weiteren Freibetrag. Es dürfen 750 Euro pro Lebensjahr für die private Altersversorgung genutzt werden. Die Ansprüche aus den Verträgen dürfen aber nicht vor Beginn des Ruhestandes verwendet werden. Darüber hinaus gilt es, bestimmte Höchstgrenzen, die abhängig vom Geburtsjahr sind, zu berücksichtigen. Die Höchstgrenzen bewegen sich zwischen 16.250 und 16.750 Euro.

Leistungsbeginn staatlich geförderter Altersvorsorge

Nach wie vor gilt, dass Ansprüche aus staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen, kurz Riester-Rente, und Ansprüche aus Betriebsrenten werden grundsätzlich dann nicht angerechnet, wenn der Leistungsbeginn mit dem Renteneintrittsalter identisch ist. Dieser Passus gilt nicht für die private Altersvorsorge, da diese, auch wenn auf das Renteneintrittsalter abgeschlossen, jederzeit gekündigt werden können. Besitzer privater Verträge sollten daher mit ihrer Versicherungsgesellschaft einen „Ausschluss der Verwertung vor dem Ruhestand“ vereinbaren. Dies ist bis zu einer Höhe von 750 Euro pro Lebensjahr möglich.

Vor Hartz 4 Bezug aktiv werden

Wichtig: Sie müssen selbst aktiv werden. Je eher Sie dies bei sich anbahnendem Bezug von Hartz 4 tun, umso besser sind die Chancen, dass Vertragsänderungen auch anerkannt werden. Die Hoffnung, Gelder durch eine vorzeitige Vertragsauflösung zu retten, ist trügerisch. Mit Antrag auf Hartz 4 fragt das Arbeitsamt nach kürzlich aufgelösten Verträgen und gleicht die Antwort mit der Auskunft der BaFin ab.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.